Einige allgemeine Informationen

Gemeinnützigkeit des Ehemaligenvereins vom Finanzamt anerkannt

Mitgliedsbeiträge ab sofort von der Steuer absetzbar

Der Ehemaligenverein wurde mit dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Limburg-Weilburg vom 15. Januar 2010 rückwirkend ab dem Kalenderjahr 2008 als gemeinnützige Körperschaft anerkannt. Dies bringt nicht nur für den Ehemaligenverein steuerliche Vorteile, sondern gleichzeitig auch für euch als dessen Mitglieder:

Der Ehemaligenverein unterliegt der Steuerbegünstigung aufgrund der Tatsache, dass er als gemeinnützigen Zweck die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe verfolgt (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO). Damit sind die an den Ehemaligenverein geleisteten Mitgliedsbeiträge für euch als Sonderausgaben abziehbar, da sie mitnichten unter jene Mitgliedsbeiträge an Körperschaften zu subsumieren sind, denen aufgrund von § 10b Abs. 1 Satz 3 EStG die Abziehbarkeit versagt wird. Hierunter würden beispielsweise die Beiträge an Sport-, Tierzucht- oder Karnevalsvereine fallen.

Und so geht's:

Um die von euch an den Ehemaligenverein geleisteten Mitgliedsbeiträge im Rahmen eurer Einkommensteuererklärung geltend zu machen, benötigt ihr von uns keine Zuwendungsbestätigung. Vielmehr genügt gem. § 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV bis zu einer Zuwendungshöhe von maximal € 200,00 der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (z.B. Kontoauszug). Ihr müsst also nur noch den Kontoauszug oder Überweisungsträger, der euren an den Ehemaligenverein geleisteten Mitgliedsbeitrag belegt, der Einkommensteuererklärung beifügen und den abgeführten Betrag (i.d.R. € 12,00) als Sonderausgaben unter den Spenden und Mitgliedsbeiträgen in Zeile 47 des Mantelbogens eintragen.

Natürlich sind auch alle über den jährlichen Mitgliedsbeitrag hinaus von euch an den Ehemaligenverein geleisteten Spenden als Sonderausgaben abziehbar. Dies gilt selbstverständlich auch für Zuwendungen von Dritten. In solchen Fällen werden wir eine entsprechende Zuwendungsbestätigung ausstellen, die der Einkommensteuererklärung beizufügen ist.


Wohin mit den Schülerströmen?

Von Volker Thies

Limburg-Weilburg. Mit Spannung haben die Leiter der Schulen im Landkreis Limburg-Weilburg den neuen Schulentwicklungsplan (SEP) erwartet. Entsprechend war der Andrang, als das 156 Seiten starke Zahlenwerk am Donnerstag in der Adolf-Reichwein-Schule vorgestellt wurde. Knapp hundert Zuhörer waren zu dieser ungewöhnlichen Sitzung des Schulausschusses gekommen. Denn für die Leiter der weiterführenden und fördernden Schulen bedeutet der SEP den Marschplan für die Entwicklung bis 2012. Welche Schule soll ihr Angebot wie ausweiten? Wo werden Schulzweige gestrichen? Mit solchen Fragen befasst sich der SEP anhand der erwarteten Jahrgangsentwicklung.
Ausschussvorsitzender Joachim Veyhelmann (CDU) betonte, dass es sich bei dem Datenwerk um einen Entwurf handelt: "Es sind Vorschläge, zu denen es auch Alternativen gibt." Allerdings setzte er einen engen Zeitrahmen, in dem der Schulausschuss aus dem SEP gemeinsam mit den betroffenen Schulen einen fertigen Beschlussvorschlag ausarbeiten soll. Im Mai, spätestens im Juni soll der Kreistag die endgültige Version verabschieden. Die geht dann an das Kultusministerium, das letztendlich entscheidet.
Der SEP teilt den Landkreis in sechs so genannte "Planungsregionen" ein, jede mit ihren spezifischen Problemen und Lösungsvorschlägen (wir berichteten bereits).
Für die Kreisstadt Limburg ist die Auflösung des Hauptschulzweigs an der Goetheschule vorgesehen, wodurch die übrigen, ebenfalls schwach besetzten Hauptschulen in ihrem Bestand gesichert und die Raumprobleme an der Goetheschule entschärft werden sollen. Davon zeigte sich Schulleiter Hans-Werner Maximini während der Ausschusssitzung wenig begeistert. Der Beobachtung, dass nur noch wenige Kinder nach der Grundschule auf eine Hauptschule wechseln, hielt er die weitere Entwicklung entgegen: "In Jahrgangsstufe 9 sind rund 20 Prozent in der Hauptschule." Er halte es nicht für sinnvoll, wenn seine Schüler "durch die ganze Stadt verteilt" würden.
Zudem führt das Gutachten zahlreiche Argumente gegen eine Umwandlung der Theodor-Heuss-Schule in eine Integrierte Gesamtschule auf und spricht sich gegen eine neue Grundschule für die südlichen Limburger Stadtteile aus. Das sei nur für den Fall bedenkenswert, wenn es in Blumenrod zu einem außergewöhnlich starken Wohnungsbau-Zuwachs komme. Zudem empfiehlt der SEP die Hauptschule in Eschhofen trotz der geringen Schülerzahl und wegen ihres "ausgeprägten pädagogischen Profils" zu erhalten. Dazu soll eine Kooperation mit der Niederbrechener Schule im Emsbachtal beitragen, obwohl auch der Plan davon ausgeht, dass nur wenige Eschhofener ihre Kinder nach Brechen zur Schule schicken werden.
Als "Problemregion" bezeichnete Gerhard Reitz, ehemaliger Bad Camberger CDU-Bürgermeister und jetzt Mitarbeiter der Frankfurter Bildungsagentur, die den SEP erstellt hat, den Bereich Runkel-Villmar-Beselich. Von dort ziehen die benachbarten Schulen Schüler im großen Maßstab ab. Von den Grundschulen in dieser Region gehen lediglich 51 Schüler an die Johann-Christian-Senckenberg-Schule, die über eine Förderstufe, aber über keinen Gymnasialzweig verfügt, während 210 in die Nachbarschaft ausweichen. Abhilfe soll die bereits beantragte Umwandlung der Senckenberg-Schule in eine Integrierte Gesamtschule schaffen.
Ein "Problem" ganz anderer Art besteht in Bad Camberg: der gewaltige Zulauf an der Taunusschule. Zehn neue Schulräume fordert das Gutachten, sowie ein teilweise "Umlenkung" der Schüler an die Mittelpunktschule Goldener Grund.
Bei den Förderschulen sieht der SEP nur begrenzten Veränderungsbedarf. Eine Ausnahme ist die Walderbachschule für praktisch Bildbare in Weilburg. "Die Unterbringung ist nicht angemessen", sagte Bildungsagentur-Berater Martin Scharlau. Er schlug einen Umzug oder Neubau vor, möglicherweise in Zusammenarbeit mit der ebenfalls in Weilburg angesiedelten Windhofschule.
Wie es jetzt weitergeht, darauf gab Landrat Manfred Michel (CDU) einen Ausblick. Er will noch vor der politischen Sommerpause ein externes Büro beauftragen, das sich mit der Frage beschäftigt, welche Baumaßnahmen aus dem SEP resultieren. Dabei möchte Michel neue Finanzierungswege beschreiten. Im Landratswahlkampf im vergangenen Jahr hatte Michel einen Fonds vorgeschlagen, in den Bürger einzahlen und sowohl von dem zu erwartenden Ertrag als auch vom besseren Zustand der Schulen profitieren könnten. Solche Pläne müssten aber zunächst im Kreistag abgestimmt werden, sagte Michel am Rand der Ausschusssitzung.

Nassauische Neue Presse vom Samstag, den 10. März 2007


Unser Beispiel macht Schule


Nassauische Neue Presse vom Montag, den 18. März 2002

Na gut, diese Schlussfolgerung ist vielleicht etwas übertrieben. Aber zumindest zeigt das Beispiel unserer Diezer "Kollegen", dass wir anscheinend voll im Trend liegen!


Für unsere zukünftigen Rentner...

Wer bis jetzt noch nicht dran gedacht hat, sollte nicht vergessen sich eine Schulzeitbescheinigung zu besorgen (z.B. bei der Krankenkasse), diese von seiner Schule ausfüllen zu lassen und zwecks späteren Rentenanspruchs bei der Krankenkasse oder beim Rentenversicherungsträger einzureichen:
Ausbildungszeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres (bis maximal drei Jahre) werden als sogenannte Anrechnungszeiten anerkannt und als solche auf einen späteren Rentenanspruch angerechnet.

Welche Zeiten werden berücksichtigt?
Nur Zeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres.